Mietgeräte für jeden Bedarf - Zubehör für jede Anforderung

Wir bieten Ihnen eine hochwertige und moderne Gabelstaplerflotte zu günstigen Mietpreisen. Vom Hubwagen bis zu Teleskopstaplern und einem Spezial Pick & Carry Kran mit 25.000 kg Tragfähigkeit und 12.500 mm Hubhöhe.

Darüber hinaus steht Ihnen eine breite Palette an Zubehör zur Verfügung: von diversen Anbaugeräten, Maschinenhebern, Schwerlastrollen, Krantraversen bis Kettengehängen und vieles mehr.

Keine Überkapazitäten Miet-Gabelstapler und -Hubwagen von Hanselmann stehen immer für Sie bereit, um ein unerwartetes Transportaufkommen in Stoßzeiten abzuwickeln. Saisonale Auslastungsschwankungen lassen sich somit mühelos abfangen.

Sie überbrücken Ausfälle Falls einer Ihrer eigenen Stapler plötzlich ausfällt, brauchen Sie sich um Ihre Auslieferungstermine keine Sorgen zu machen. Ein Anruf genügt!

Sie binden kein Kapital Mit gemieteten Staplern bleiben Sie finanziell flexibel und müssen Ihren Etat deshalb nicht mit zusätzlichen Investitionen belasten. Zinsen, Abschreibungen, Versicherungsprämien und Servicekosten können Sie getrost vergessen. Mit der Mietrate ist alles abgegolten!

Miete bietet Planungssicherheit Mietkosten sind als Betriebskosten in vollem Umfang steuerlich absetzbar. Mietstapler verursachen keine Folgekosten für Einsatzbereitschaft und Verfügbarkeit. Wir übernehmen für Sie die Fahrzeugbetreuung.

Die neueste Technik Nutzen Sie die Chance, leistungsstarke Geräte aus einer der größten Mietflotten der Region einzusetzen.

Schnelle Verfügbarkeit Durch unseren eigenen Fuhrpark sind wir in der Lage innerhalb kürzester Zeit Ihnen Ihr Wunschgerät zur Verfügung zu stellen.

Fachkundige Beratung Profitieren Sie von unserer Erfahrung, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und finden immer einen passenden Stapler für Ihre Anforderung – auf Wunsch auch mit Fahrer.

Überregionale Einsätze Für die Koordination überregionaler Einsätze (auch europaweit) stehen wir Ihnen immer telefonisch zur Verfügung.


Impressum | Kontakt | Stark in der Region | Haftungsausschluss